| Autor |
Nachricht |
|
Verfasst am: 06.12.2011 12:19
|
|
Basti
Halbungar
Durchflieger
Themenersteller
Dabei seit: 25.02.2008
Beiträge: 1290
|
Ist doch ein Problem und aktuell ab 1.1.2012.Wohnsitz hier und ausl. Kennzeichen....
http://www.itag-audit.hu/hirlevel/2011_03.pdf
Wir sind Ungarn.....
|
|
Verfasst am: 06.12.2011 13:24
|
|
Alex
Urlauber
Durchflieger
Dabei seit: 01.02.2010
Beiträge: 66
|
Bei uns in Györ betrifft das zumeist VW Phaeton die vor den Häusern der Zig.. ähm Rotationseuropäer herumparken und/oder die meisten Autos die mehr als 10Mio FT wert sind. Warum jetzt auch immer. Ich kann mir nicht vorstellen das die Versicherung bei den Slowaken billiger ist. Es muss also einen anderen Grund haben. Durch die Nutzung als 'Firmenwagen' kann man diese Ordnung ohnehin umgehen, wie es wohl auch oft gemacht wird.
Bei der Regisztrációs adó ist auch was im ändern was man so mitbekommt. Gut für uns.
Glauben Sie mir, ich kenne mich da aus.
|
|
Verfasst am: 07.12.2011 10:20
|
|
Basti
Halbungar
Durchflieger
Themenersteller
Dabei seit: 25.02.2008
Beiträge: 1290
|
Man lehnt sich mit dem neuen Gesetz an dem Recht in Österreich an,dort muss man sein PKW auch ummelden. Alex: Vielleicht weisst du das?Gibt es in Österreich auch solch eine Registrationssteuer?Und wie láuft dort solch eine Ummeldung ab?
Ich denke der Regierung gehts einfach nur um schnelle Einahmen -egal wie und woher...
Wir sind Ungarn.....
|
|
Verfasst am: 08.12.2011 12:39
|
|
Basti
Halbungar
Durchflieger
Themenersteller
Dabei seit: 25.02.2008
Beiträge: 1290
|
Dies war die Antwort des Deutschen Konsulats:
Sehr geehrter Herr Schindler, den Eingang Ihrer Zuschrift bestätige ich verbindlich. Die von Ihnen erwähnte Rechtslage ist durch eine zum 1. September 2011 in Kraft getretene Änderung des Straßenverkehrsgesetzes entstanden. Eine unverbindliche Übersetzung dieser Vorschrift füge ich bei. Soweit der Botschaft bekannt, hat sich die Rechtslage nur in Bezug auf die umgekehrte Beweislast geändert, zumal es auch bisher bereits erforderlich war, Fahrzeuge innerhalb eines Monats nach Wohnsitznahme in Ungarn umzumelden. Außergewöhnliche Belastungen deutscher Staatsangehöriger im Rahmen der Umsetzung dieser Vorschrift sind der Botschaft bisher nicht bekannt geworden. Es ist Ihnen anzuraten, sich zur Klärung an die ungarische Zulassungsstelle zu wenden. Presseberichten zufolge soll es für bis Jahresende durchgeführte Ummeldungen auf ungarische Kennzeichen noch Erleichterungen bei der Höhe der Registrierungssteuer geben.
Mit freundlichen Grüßen Gerd Zeiler
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes Auf Beschluss des ungarischen Parlaments vom 04. Juli 2011 wird das ungarische Straßenverkehrsgesetz (I. Gesetz 198 durch §50 des Änderungsgesetzes einiger Verkehrsgesetze (XCI. Gesetz 2011) im Hinblick auf die Nutzung ausländischer KFZ- Kennzeichen in Ungarn mit Wirkung zum 01. September 2011 grundlegend geändert. Entscheidend ist dabei die Einführung des §25/B des Straßenverkehrsgesetzes, welcher den Titel „Regelung über inländischen Betrieb und inländische Nutzung von Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen“ trägt. §25/B • (1) Im Straßenverkehr dürfen die in §25/A genannten Fahrzeuge teilnehmen, welche über eine von der Verkehrsverwaltungsbehörde ausgestellte ungarische amtliche Genehmigung und ungarisches Kennzeichen verfügen, soweit ◦ a) der Betreiber nach den Bestimmungen dieses Gesetzes als inländischer Betreiber zu qualifizieren ist oder ◦ b) der Fahrer in Ungarn ansässig ist • (2) Absatz (1)/ a) gilt nicht, wenn ◦ a) der Betreiber eine nicht-natürliche Person ist, welche ihre regelmäßige Tätigkeit an ihrem ausländischen Geschäftssitz oder Standort ausübt ◦ b) der Fahrzeugeigentümer die inländische Inbetriebnahme des Fahrzeugs bereits bei der Verkehrsverwaltungsbehörde eingeleitet hat. • (3) Als Einleitung der Inbetriebnahme nach Absatz (2)/b) gilt auch die steuerliche Anmeldung des Fahrzeugs zur Aufnahme in das Register zur Herkunftskontrolle. • (4) Absatz (1)/ b) ist nicht anzuwenden, wenn der Fahrer ◦ a) seinen dauerhaften gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Ungarn hat, ◦ b) das Fahrzeug weniger als 30 Tage in Ungarn nutzt und der Halter der Verwendung unter Angabe des Zeitpunkts der Besitzüberlassung am Fahrzeuges schriftlich zustimmt. ◦ c) das Fahrzeug zur Verrichtung der regelmäßigen Arbeit außerhalb von Ungarn verwendet wird • (5) Der Halter sowie der Fahrer sind verpflichtet, dass Vorliegen der in Absatz (2) uns (4) festgelegten Voraussetzungen bei einer Kontrolle durch öffentliche Urkunde oder ein Privatdokument mit voller Beweiskraft nachzuweisen. • (6) Die Kontrollbehörde unterrichtet über die Verletzung der in Absatz (1) festgelegten Vorschriften durch Weiterleitung der in der amtlichen Betriebserlaubnis angegebenen und sich auf den Fahrzeughalter sowie den Eigentümer beziehenden Personendaten sowie der technischen und identifikationsrelevanten Fahrzeugdaten auch die Steuerbehörde.
Wir sind Ungarn.....
|
|
Verfasst am: 08.12.2011 16:08
|
|
Vina
Halbungar
Durchflieger
Dabei seit: 12.10.2009
Beiträge: 604
|
Und so eine Vollmacht vom Fahrzeughalter muß man als Fahrzeuglenker hier in Ungarn mitführen, sofern das Auto nicht auf den Fahrzeuglenker zugelassen ist. z.B. die Ehefrau fährt mit dem Auto das nur auf den Ehemann zugelassen ist.
Vollmachtgeber : Vorname Name Geb Geburtsort Geburtsname der Mutter Wohnort Passnummer wenn man hier gemeldet ist die Lakcimcarta nummer
Vollmachtnehmer Vorname Name Geb Geburtsort Geburtsname der Mutter Wohnort Passnummer wenn man hier gemeldet ist die Lakcimcarta nummer
Vollmacht Austellungsort Austellungsdatum Gültigkeitsdauer zb ein Jahr oder Fortwährend Fahrzeug Farbe des Fahrzeugs Zulassungsdatum Fahrgestellnummer Motornummer
Unterschriften
Entweder muss die Vollmacht von einen Notar abgestempelt ! werden (ungarischer Notar ist verhältnismäßig Billig ) oder deutscher Notar und dann müssen noch zwei Zeugen aufgeführt werden mit Namen Wohnort Gebdatum GebName der Mutter Passnummer
"ohne Worte" 
[Dieser Beitrag wurde 2mal bearbeitet, zuletzt am 08.12.2011 um 16:15.]
LG Viná  ------------------------------------------------- Eines Tages wird alles gut sein, das ist unsere Hoffnung. Heute ist alles in Ordnung, das ist unsere Illusion. Voltaire
|
|
Verfasst am: 09.12.2011 09:12
|
|
Basti
Halbungar
Durchflieger
Themenersteller
Dabei seit: 25.02.2008
Beiträge: 1290
|
Das deutsche Konsulat bestátigt dies zwar alles,bietet aber auch keine Lösungen an.Aber wár das erste Mal,das von da Hilfe káme. Normal müsste man dafür sorgen,dass solche wichtigen Infos an die EU Bürger gehen. Am 1.9. hiess es noch ,es betráfe nur ung. Staatsbürger,dann kam lang nichts mehr. erst jetzt durch Zufall und Gerüchte und durch suchen im Internet findet man die Ausweitung des Gesetzes. Ich finde sowas etwas bedenklich... Man hátte eine lángere Vorlauf - und Informationszeit gebraucht Und auch Lösungen..... Da meinte der gute Herr Zeiler,man könne es ja jetzt noch billiger registrieren lassen.Klar man hat so auf die schnelle ein paar Tausend Euro auf der Seite.
Wir sind Ungarn.....
|
|
Verfasst am: 09.12.2011 11:13
|
|
Alex
Urlauber
Durchflieger
Dabei seit: 01.02.2010
Beiträge: 66
|
"Basti" schrieb:
Alex: Vielleicht weisst du das?Gibt es in Österreich auch solch eine Registrationssteuer?Und wie láuft dort solch eine Ummeldung ab?
meines Wissens sind nur die 'normalen' Abgaben zu entrichten (NOrmVerbrauchsAbgabe, Gebühren für Dokumentenerstellung etc.). Von einer 'Strafsteuer' in Form wie in H hab ich noch nie gehört. Diese blockiert nur den Markt. Schliesslich lässt sich speziell in D das passende Auto viel einfacher und zumeist preiswerter finden. Die Mühe, das Auto von einem seriösen deutschen Händler zu holen, kann sich schon auszahlen. Nicht nur wegen der 'Ado': Ist noch jemandem ausser mir aufgefallen, das bei Angeboten auf hasznaltauto.hu sehr oft keine km angegeben werden, während das bei mobile.de IMMER der Fall ist?
Diese Ado ist eine Sauerei und gehört nicht reduziert sondern beseitigt.
Glauben Sie mir, ich kenne mich da aus.
|
|
Verfasst am: 21.12.2011 10:45
|
|
Marianne
Halbungar
Durchflieger
Dabei seit: 02.09.2005
Beiträge: 1331
|
So, nachdem ich jetzt endlich mal dieses Fenster aufbekommen habe, hier meine Recherchen vor Ort. Der ganze Zirkus gilt nur für Ungarn, die mit ausländischen Nummernschildern unterwegs sind. Dem Staat geht es darum, dass die Ungarn nicht am Fiskus vorbei, die im Ausland zugelassenen Autos fahren, da dem Staat ja Steuern verloren gehen. Ermittelt bei der Zulassungsstelle in Kaposvár, bei verschiedenen Autohändlern und bei der Gemeindenotarin, sowie bei 2 Rechtsanwälten.
Beharrlichkeit führt zum Ziel!
|
|
Verfasst am: 21.12.2011 11:45
|
|
Joerg56
Halbungar
Durchflieger
Dabei seit: 25.06.2007
Beiträge: 382
|
Verständlich wäre es wenn es für alle Personen gilt, ob Ungarn oder Nicht-Ungarn, die ihren Lebensschwerpunkt in Ungarn haben, den diese Personen wollen ja durchaus auch das ungarische Strassennetz nutzen - das nur als ein Aspekt.
Auch durch die Ausländer die ihren Lebensschwerpunkt in Ungarn pflegen würde dem ungarischen Staat die Steuer entgehen. |
|
Verfasst am: 21.12.2011 14:25
|
|
Karoly
Halbungar
Durchflieger
Dabei seit: 17.08.2008
Beiträge: 733
|
Hallo Joerg56, genau so sehe ich das auch. Wenn ein Ausländer, egal ob Deutscher, Österreicher oder sonst wer seinen Daueraufenthalt in Ungarn hat, so soll er auch sein Fahrzeug hier anmelden. Bei jeder Polizeikontrolle kann dies innerhalb weniger Minuten festgestellt werden. Die Strafen werden mit bis zu 800.000 Ft angedroht. Die Ungarn, die ihr Fahrzeug in "billigeren" Nachbarländern angemeldet haben, sind der Auslöser dieser Aktion, doch wenn der ungarische Fiskus irgendwo Geld eintreiben kann, so wird er dies auch tun. Die Informationen, die Marianne hier anführt, klingen ja ganz gut, doch dem Ganzen traue ich auf keinen Fall. Für alle ein besinnliches Weihnachtsfest und ein gesundes, erfolgreiches Neues Jahr! Karoly |