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TÜV oder Zulassungsgebühr...
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Nachricht |
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Verfasst am: 03.07.2009 12:48
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Ungarnfreund
Halbungar
Durchflieger
Themenersteller
Dabei seit: 21.06.2007
Beiträge: 600
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Genau das ist das Problem, eigendlich dürfen die das nicht und machen es trotzdem!
Ich kann es verstehen, wenn das Auto offensichtlich nicht verkehrstüchtig ist, z.B. Druchrostungen am Schweller, kaputte Lampen, Bremsen wie bei der Eisenbahn, überall Ölpfützen, starker Unfallschaden usw.
Aber bei einem Auto, das wie neu aus dem Laden dasteht?
Und das man sein Auto in einen verkehrstüchtigen Zustand halten muß, ist auch klar.
Meinen Alfa schleppe ich demnächst sogar zu meinem Autoschrauber hier in D, um nochmal alles genauestens unter die Lupe zu nehmen!
Da bin ich ganz bingelig!

Und prinzipiell sehe ich kein Unterschied zwischen einer Epsressomaschine und einem Auto, beides sind Gebrauchsgegenstände, um bedes kann man Kult betreiben (es gibt sogar Internesteiten, die sich Espressomaschienentuning kümmern...), beide können sogar tötlich sein, oder wass passiert, die Espressomaschine hängt am Strom! Und verletzten kann man sich auch, wenn das kochende Wasser aufgrund fehlerhafter Wartung austritt, bei meiner Pavoni muß ich demnächst mal alles Dichtungen wechseln.
Ob Chaos oder nicht, TÜV ist Hoheitsaufgabe, also deutsche Angelegenheit, Auto aus den Verkehr ziehen darf nur sein, wenn es nicht verkehrtüchtig ist und das hat nichts mit TÜV zu tun.
Gruß
Michael
Mein Blog (in arbeit):
www.szeged.de
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Verfasst am: 03.07.2009 14:48
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Artfactory
Halbungar
Durchflieger
Dabei seit: 06.11.2008
Beiträge: 656
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Hallo Michael,
willst du mit deinem Alfa ständig zwischen D und H pendeln?
In Anbetracht, das angeblich die Registrierungssteuer ab 01/2010 erledigt sein soll, wovon ich noch nicht gänzlich überzeugt bin, kannst du dein Auto beim ungarischen "TÜV" vorführen und dir eine Bescheinigung besorgen das der Wagen nicht geklaut ist. Danach kannst du im Zentralamt für Zulassungen in Budapest ein Jahresnummernschild incl. Versicherung kaufen, ist weit günstiger als in D. Damit kannst du dann ein Jahr mit dem Wagen rumfahren, incl. Ausland. Die Damen vom Amt machen dies bei einem Deutschen recht ungern und man hört schnell, das es nicht geht. Es geht aber trotzdem mit der passenden Begründung. Bei Interesse gerne mehr via PN.
Unter gewissen Umständen funktioniert auch die Kombination deutsches Nummernschild, ungarischer TÜV und ungarische Versicherung sowie ungarische Steuerabgabe. Auch hier näheres via PN.
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Verfasst am: 03.07.2009 15:17
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Ungarnfreund
Halbungar
Durchflieger
Themenersteller
Dabei seit: 21.06.2007
Beiträge: 600
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Hi,
das hört sich vernünftig an und einige Probleme wären gelöst, diese Fahrt wegen dem TÜV entsprechen 3 Jahresfahrleistung. 
Das wäre die Lösung des Problems.
Gruß
Michael PS. Mit günstiger wäre ich Vorsichtig, unter 119 € Haftpficht und Volkakso wird es wohl nicht kommen , aber das ist nicht das Problem, ich hätte Endlich keine Probleme und Angst mehr.
Mein Blog (in arbeit):
www.szeged.de
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Verfasst am: 03.07.2009 17:13
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urmeli
Admin
Dabei seit: 17.07.2005
Beiträge: 1914
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Problem Kennzeichendemontage: Kennzeichen von ausländischen PKW abnehmen, denke ich mal, dürfen ungarische Vollzugesbeamte wohl nicht. Was sie aber dürfen ist, ein Fahrzeug nahhaltig stillegen. Also aus dem Verkehr ziehen. Dafür reicht erstmal die eigene Einschätzung dieser Vollzugebeamten. Inwieweit diese Massnahme dann rechtlichen Bestand hat, das steht auf einem anderen Blatt. Es wird auch nichts bringen mit den Vollzugebeamten eine Diskussion zu beginnen. Zuerst einmal aus sprachlichen Gründen. Zum zweiten wohl aus rechtlicher Unkenntnis. Ich könnte mir vorstellen, dass die Sache Kennzeichendemontage ein Mischmasch aus hörensagen und fundierte Tatsache ist. Ein Fahrzeug ohne Kennzeichen fällt eben jederzeit auf und kann nicht unbemerkt weggeschafft werden. Sicherstellplätze wie in D werden in H wohl die grosse Ausnahme sein. Aus diesem Grunde ist jemanden der Trick mit den Kennzeichen abnehmen eingefallen. Ob nun erlaubt oder nicht, diese Diskussion wird vor Ort wohl ziemlich aussichtslos sein. Interessant wäre nun mal zu wissen, wie die ungarischen Regeln bzgl TÜV-Überziehung, vergleichbares hat ja H auch, sind. Denn wenn, dann müssten ja diese Regelungen in H greifen für deutsche KFZ.
Vergleich Esspressomaschine und KFZ: Eindeutig trägt eine Esspressomaschine kein amtliches Kennzeichen in Form eine KFZ-Kennzeichens. Das KFZ-Kennzeichen ist ein amtliches Dokument. So weit ich weiss, darf noch nicht mal jeder x-beliebige Kennzeichen herstellen. Man muss dazu bei der Zulassungsstelle entsprechend gelistet sein. Schon garnicht trägt eine Esspressomaschine ein individuell angebrachtes Amtssiegel. Aus diesen Gründen ist der Vergleich zwischen KFZ und Esspressomaschine (o.ä.) absolut nicht möglich.
Auto aus dem Verkehr ziehen: Grundsätzlich kann jeder Vollzugebeamte zu jeder Zeit in D ein Fahrzeug aus dem Verkehr ziehen. Das liegt einzig und allein erstmal in seinem ganz eigenen Ermessensspielraum. Allerdings muss er sich darüber im Klaren sein, dass seine Amtshandlung im Nachhinein geprüft werden kann. Dieser Prüfung muss sie standhalten. Ansonsten kann es ziemlich Ärger geben. Aus diesem Grunde wird ein Vollzugsbeamter ein Ausserverkehrziehen sich reiflich überlegen. Aufgrund der Diskussionen wird allerdings beim Schwerverkehr wesentlich restriktiver vorgegangen. Da reichen mittlerweile Kleinigkeiten schon, die nicht wirklich mit Verkehrssicherheit zu tun haben. Grundsätzlich, denke ich, werden die Regelungen zu diesem Thema in H sehr ähnlich den deutschen sein. Der Unterschied wird sein, dass zum einen die Vollzugsbeamten nicht wirklich gut informiert sind. Zum anderen ausländische Landesbesucher sich ziemlich viel "Freiheiten" herausgenommen haben und dabei die Unkenntnis der Behördenvertreter ausgenutzt haben. So gesehen haben sich die ausländischen Besucher diese Suppe selbst eingebrockt.
Deutsches Nummerschild und ungarische TÜV/Versicherung: Um ein gültiges deutsches Nummernschild zu haben, muss ein Fahrzeug ordnungsgemäss zugelassen sein und TÜV bekommen sowie Versicherung bezahlt werden. TÜV interessiert die Zulassungsstelle nur sekundär. Nämlich bei der Zulassung selbst und wenn sie (von Polizei) entsprechende Info bekommen. Versicherungsnachweis ist wesentlich. Wenn auch teils mit reichlich Verzögerung bekommt die Zulassungsstelle nachricht von der Versicherung wenn diese für ein Fahrzeug gekündigt wird. Nach Ansprache des Halters zur Klärung des Sachverhaltes erfolgt dann Fahrzeugstillegung. Nun wird es interessant: Entweder ergaunere ich mir augenscheinlich ordnungsgemässe deutsche KFZ-Kennzeichen zum Beispiel indem ich eine Stillegung verhindere oder ich muss weiterhin KFZ-Versicherung zahlen. Egal wie es sei, so ganz astrein kommt man nicht an ordnungsgemässe deutsche Kennzeichen. Wie schon gesagt, sind Kennzeichen Dokumente. Somit kann es keine deutschen KFZ-Kennzeichen mit ungarischen Amtsiegeln geben. Diese können nur auf ungarischen Kennzeichen sein. Genausowenig können ungarische Amtssiegel auf deutschen Kennzeichen sein. Wir erinnern uns dazu auch der Sache mit der hoheitlichen Aufgabe und Regelung. Eine Kombination, egal welcher Art, von ungarischen Zulassungsvoraussetzungen mit deutschen Kennzeichen muss ich kategorisch ausschliessen. Das ganz wesentliche Argument dazu ist wieder die hoheitliche Regelung. Egal wie das ganze nun gedreht wird. Entweder ist ein Fahrzeug doppelt registriert (gültige deutsche Zulassung mit gültigen ungarischen Zulassungsvoraussetzungen) oder es gibt zwei Fahrzeuge mit gleicher deutscher Nummer (ungültiges deutsches Kennzeichen mit gültigen ungarischen Zulassungsvoraussetzungen). Auch in Ungarn wird es so sein, dass die Steuer am Kennzeichen festgemacht ist. Das deutsche Kennzeichen passt da nun garnicht in das Raster. Versteckt muss es also doch ein ungarisches Kennzeichen geben. Oder eben keine Steuerberechnung. Vor allem, und das ist wieder wesentlich: Die (KFZ-)Steuer ist eine rein hoheitliche, also staatliche, Aufgabe. Diese Kombination muss also deutlich im Bereich der Grauzone liegen.
Jahresnummernschild: Ich vermute mal, das es sich hier um ein sogenanntes Zollkennzeichen handelt. Heute nennt es sich, nach deutschem Sprachgebrauch, Ausfuhrkennzeichen. Äquvalent dazu das innerstaatlich geltende sogenannte Überführungskenzeichen bzw früher Rotes Kennzeichen, nach deutschem Sprachgebrauch.
Alle dies Varianten muss ich, aus meinem jetzigen Wissensstand heraus, als Grauzone ansehen.
Eine beliebte Variante der "Fahrzeugeinfuhr" war, vor allen in den ersten Jahren, doch, dass man seine heimatliche Zulassung einfach beibehalten hat und sich um TÜV nicht weiter geschert hat. Wird schon alles gut gehen. Aus Unkenntnis der Vollzugsbeamten ist der abgelaufene TÜV und gegeb. ASU auch garnicht weiter aufgefallen. Eventuelle Rückfragen bei der Zulassungsstelle ergaben auch keine Probleme. Ganz offensichtlich haben nun die ungarischen Vollzugsbeamten "gelernt" und wissen, wohin sie zu sehen haben. Das ergibt nun, nach den Jahren, ein ziemlich restriktives vorgehen. Dazu auch wieder der Hinweis, wie es denn, wenn es hart auf hart kommt, vor Gericht wohl ausgehen mag. Aber da soll jeder das Risiko in seinem Ermessen einschätzen. Ich würde es, aus meiner Erfahrung in solch Dingen, als sehr hoch einschätzen.
Registrierungsgebühr: Durchaus kann man diese als eine Art Abzocke sehen. Aber sie hat auch durchaus eine andere, berechtigte, Seite: Wer sich etwas mit der Materie beschäftigt (hat), stösst schnell darauf, dass findeige Geschäftsleute Rost- und Schrottlauben ins Land gebracht haben und dort teuer verhökert dann. Wir waren froh diese Dinger gut losgeworden zu sein und Ungarn durften sich damit herumärgern. Ich persönlich kenne einen Fall, indem ein ungarischer Bürger unbedingt ein (deutsches) Auto wollte. In D sei es so viel billiger als in H. Es würden auch einige Beispiele benannt. Autos, die nicht mal als Bastlerobjekte zu bezeichnen waren. Bestenfalls Schlachtobjekte. Muss damit Ungarn denn überzogen werden? Natürlich trifft das dann auch ordentlich Fahrzeuge. Ist aber letztlich doch eine Folge des ausufernden Wildwuchses.
und harzlichst grüsst das 
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Verfasst am: 03.07.2009 17:31
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pitti
Halbungar
Durchflieger
Dabei seit: 18.02.2006
Beiträge: 2341
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Urmeli, die nehmen Dir knallhart die Nummernschilder und KFZ Schein ab und schicken sie zur Zulassungsstelle nach Deutschland............
Autofahrer müssen in Ungarn mit empfindich höheren Geldstrafen und stärkeren Verkehrs-kontrollen rechnen, warnt der ARBÖ.
Null-Toleranz gibt es in Ungarn auch für österreichische Autofahrer, die mit einem abgelaufenem "Pickerl" einreisen. Wie das ungarische Außenamt in einem Schreiben an das Österreichische Verkehrsministerium bekräftigt, droht solchen Autofahrern die Abnahme der Kenntafel und der Zulassungsbescheinigung.
Im Gegensatz zu Österreich hält sich Ungarn nicht an das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr", kritisiert der geschäftsführende Vizepräsident des ARBÖ, Dr. Herbert Grundtner. "Während Österreich anerkennt, dass die Ungarn mit kennzeichenlosen Mopeds auch in Österreich fahren dürfen, obwohl Mopeds in Österreich immer ein Kennzeichen haben müssen, akzeptiert Ungarn nicht Österreichs viermonatige Toleranz für abgelaufene Pickerl".
Schon vor zwei Jahren hat der ARBÖ auf diese Problematik aufmerksam gemacht und über das Verkehrs- und Außenministerium eine Klärung gefordert.
Jetzt kam vom ungarischen Außenministerium das klare Nein, obwohl sich die Problemfälle in letzter Zeit auch noch gehäuft haben. Denn die ungarischen Behörden haben in letzter Zeit dem österreichischen Verkehrsministerium verstärkte Schreiben "betreffend der Abnahme von Kennzeichen und Zulassungsbescheinigungen" übermittelt. Der ARBÖ rät allen Autofahrern, nur mit einer gültigen Plakette nach §57a nach Ungarn zu fahren. Das Problem hat sich auch durch den Wegfall der Schengen-Grenze verschärft.
Mit lieben Gruss Pitti 
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Verfasst am: 03.07.2009 18:51
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urmeli
Admin
Dabei seit: 17.07.2005
Beiträge: 1914
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@ pitti Das würde sich ja im Grunde mit dem decken, was ich in meinem vorletzte Absatz schrieb. Die österreichische Reaktion zeigt hier aber auch das Problem von Ungarn auf. So ganz astrein ist es demnach tatsächlich nicht das Kennzeichen abzunehmen. Aber eben wirkungsvoll. Um dazu näheres zu erfahren kann man eigentlich nur die deutsche Botschaft ansprechen. Die müssten ja Bescheid wissen was gerade läuft und rechtens ist.
und harzlichst grüsst das 
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Verfasst am: 03.07.2009 23:10
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Ungarnfreund
Halbungar
Durchflieger
Themenersteller
Dabei seit: 21.06.2007
Beiträge: 600
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Botschaft habe ich nicht angerufen, sondern den ADAC Budapest und die haben mir empfohlen, von einer Werkstatt eine Bescheinigung zu holen, wo drin steht, daß das Auto in einem ordnungsgemäßen Zustand ist, was auch stimmt.
Auch hat ein Freund und Agi beim ungarischen TÜV angefragt, ob sie ein deutsches Auto prüfen, ohne Plakette, nur ein Prüfbericht, was die abgelehnt haben.
Ob diese Bescheinigung der Werkstatt natürlich von der Polizei anerkannt wird, kann ich nicht beurteilen.
Irgendwann werde ich das Auto schon in Ungarn ohne Abzocke zulassen können, ich habe auch solange gewartet, das die Grenze weg ist...
Morgen gehe ich in eine Selbsthilfewerkstatt, wechsle das Kühlwasser (muß halt ab und zu gewechselt werden, laut Vorschrift, da der Korrosionsschutz nachlässt), checke den Unterboden, ob ich etwas machen muß und wir prüfen den Zustand der Fahrwerksbuchsen, den Ölstand im Getriebe, die Bremsflüssigkeit (Feuchtigkeit!).
Die Bella liebe ich jedenfalls.
Ebenso stellt sich die Frage, wie reagiert die Polizei bei Autos, die mit Pflanzenöl fahren. Ich baue mir gerade in meinen Fritten-Benz einen zweiten, beheizten Tank und beheizte Vorlaufleitungen ein, damit ich auch festes Fett fahren kann. Ich suche einen originalen 90 l Tank, dann habe ich eine Reichweite mit beiden Tanks von 2.300 km. In Ungarn ist pölen verboten, wenn ich in Österreich tanke, komme ich den ganzen Urlaub aus, wenn man angehalten wird, können die einem normalerweise nichts, aber halten die sich daran? Irgendwie richt man es ja.
Gruß
Michael
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